Mitgliedschaft

Beitragsordnung

Die Vereinsmitgliedschaft wird stets auf mindestens 12 Monate erworben. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Monatsbeitrag und den Clubdienststunden. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wurde der Satzung entsprechend in einer ordentlichen Mitgliederversammlung von den stimmberechtigten Versammlungsteilnehmern beschlossen. Diese orientiert sich an den Aufwendungen des Vereins für den Spielbetrieb, etc. 
 
Für Kinder und Jugendliche gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme für den Mitgliedsbeitrag seitens des Sozialamtes. Nähere Informationen und Antragsformulare stehen unten auf der Seite zum Download bereit.

Gemäß der Vereinssatzung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende. Für die fristgemäße Kündigung genügt eine einfache Email an den Vorstand.

Monatliche Mitgliedsbeiträge
Hockey 
Lacrosse
Schnupperjahr für Kinder unter 12 Jahren
10,- € 10,- €
Superminis - Kinder unter 6 Jahren
15,- € 15,- €
Kinder und minderjährige Jugendliche
22,- € 15,- €
Erwachsene
33,- € 27,- €
Erwachsene ermäßigt (Studenten, Auszubis) 22,- € 18,- €
Familien 60,- € 60,- €
Erwachsene Breitensport* 15,- €
Fördermitglieder 10,- €
Fördermitglieder Eltern 3,- €
*) keine Teilnahme an Punktspielen und Auswärtsturnieren

Für nicht volljährige Mitglieder in einer besonderen sozialen Situation gibt es Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung.
Einwohner der Stadt Kassel können die unten angefügten Formulare benutzen, für Einwohner des Landkreises Kassel führen folgende Links weiter:

Formular (das obere) 
Ansprechpartner findet man unter: 
 
Anmeldung:
 
Clubdienst

Auszug aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung 2010:

"Für den Clubdienst soll es eine Unterteilung in zwei Bereiche geben: Einmal den „Platzdienst“ und einmal den „Sportdienst“. Beim Platzdienst sollen Arbeiten geleistet werden wie z.B. den Platz zur Feldsaison saubern, die Hutte aufzuraumen, die Umkleiden, Toiletten sauber zumachen. Beim Sportdienst, soll beim Auf- und Abbau sowie beim Verkauf bei Turnieren geholfen werden. Des weiteren sollen bei Spielen der Jugend Schiedsrichter gestellt werden oder wenn moglich mal eine Mannschaft betreut werden. Dabei muss in beiden Bereichen eine Stundenanzahl von 3 Stunden fur den Club geleistet werden. Das macht fur jedes Mitglied, welches bereits satzungsmaßig zum Arbeitsdienst verpflichtet ist (Aktive zwischen dem 12. und 65. Lebensjahr), eine Stundenanzahl von 6 Stunden pro Jahr. Pro nicht abgeleistete Stunde soll auch eine entsprechende Abgeltung verrechnet werden. Dies sollen pro Stunde 15 EUR sein."